{"id":615,"date":"2023-10-29T23:17:00","date_gmt":"2023-10-29T23:17:00","guid":{"rendered":"https:\/\/antiziganism.org\/?page_id=615"},"modified":"2023-10-30T15:34:48","modified_gmt":"2023-10-30T15:34:48","slug":"social-media","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/antiziganism.org\/?page_id=615","title":{"rendered":"Handlungsempfehlungen:Social Media"},"content":{"rendered":"\n<p>Aus dem Bericht der<strong> Unabh\u00e4ngigen Kommission Antiziganismus<\/strong> mit dem Titel &#8220; Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation.&#8220; Beauftragt durch das Bundesministerium des Inneren, f\u00fcr Bau und Heimat.<\/p>\n\n\n\n<p>Forschung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Unabh\u00e4ngige Kommission Antiziganismus empfiehlt \u2026<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Universit\u00e4ten, Forschungseinrichtungen und Stiftungen, die in den Anf\u00e4ngen befindliche Forschung zu Antiziganismus\/Rassismus gegen <a>Roma und Sinti &nbsp;<\/a>in Sozialen Netzwerken deutlich zu intensivieren. Es besteht gro\u00dfer Bedarf an empirisch ges\u00e4ttigten qualitativen wie quantitativen Studien unter anderem zu Stereotypreproduktionen, sprachlichen und bildlichen Mustern, Anl\u00e4ssen, Umschlagpunkten und Verbreitungswegen von Kommunikation, zu Akteur:innen sowie zu Auswirkungen auf Bystander:innen und Betroffene. Hierzu bedarf es einer engeren Kooperation der Forschung zu Sozialen Medien und der Antiziganismusforschung sowie zivilgesellschaftlicher Akteur:innen und der F\u00f6rderung entsprechender Forschungsprojekte durch Stiftungen, \u00f6ffentliche F\u00f6rderinstanzen und Wissenschaftsorganisationen. Gleichzeitig m\u00fcssen solche Forschungsans\u00e4tze von Anfang an die Erfahrungen von Selbstorganisationen und die Expertisen von Aktivist:innen gleichberechtigt und auf Augenh\u00f6he einbinden. Ein besonderes Augenmerk muss der technischen Umsetzung gewidmet werden. Hierbei steht insbesondere die Entwicklung elaborierter Tools zum Auffinden, Dokumentieren und Auswerten antiziganistischer Kommunikation (in Wort und Bild) im Vordergrund.<\/p>\n\n\n\n<p>Netzwerke und Plattformen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Unabh\u00e4ngige Kommission Antiziganismus empfiehlt \u2026<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 der Gesetzgebung, gro\u00dfe Netzwerk\u00a0 und Plattformanbietende in gesetzlicher und datenschutzkonformer Weise zu verpflichten, nach einem standardisierten Verfahren einen auf geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche Forschung ausgerichteten Zugang zu \u00f6ffentlich verf\u00fcgbaren Daten zu gew\u00e4hren. \u2022 staatlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Akteur:innen, in einen transparenten gesellschaftlichen Diskussionsprozess bez\u00fcglich der Frage, wie ein Schutz von Nutzer:innen vor Diskriminierung im Rahmen demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen gew\u00e4hrleistet werden kann, einzutreten. Die Frage, wie und in welcher Form die Gesetzgebung auf Netzwerkanbietende einwirken soll, ist gesellschaftlich umstritten und demokratietheoretisch komplex. Zentral ist jedoch, dass Nutzer:innen bestm\u00f6glich vor rassistischen Angriffen gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen. Selbstorganisationen sind in die <\/p>\n\n\n\n<p>Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und andere relevante Gesetzesvorhaben einzubeziehen, ihre Forderungen sind angemessen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beh\u00f6rden und staatlichen Einrichtungen, auf allen Ebenen ihre Kompetenzen zum Umgang mit neuen Formen von Hassrede im Allgemeinen und Antiziganismus im Besonderen ausbauen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Polizeibeh\u00f6rden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugend\u00e4mter, Schulbeh\u00f6rden, Antidiskriminierungseinrichtungen und Einrichtungen des Jugendschutzes. Bez\u00fcglich Sozialer Medien m\u00fcssen dabei insbesondere folgende Kompetenzen gest\u00e4rkt werden: das Erkennen von Antiziganismus, die Erleichterung der Anzeige entsprechender Delikte, die konsequente und antiziganismussensible Strafverfolgung und die Beratung und der Schutz von Betroffenen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 den Netzwerk- und Plattformanbietenden dringend, ausreichende Ressourcen daf\u00fcr aufzuwenden, in einem kontinuierlichen Prozess zu evaluieren, welchen Beitrag ihre Plattformen zur Verbreitung von rassistischen \u00c4u\u00dferungen online leisten und wie diesbez\u00fcglich Abhilfe geschaffen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Moderator:innen f\u00fcr die spezifischen Formen von Antiziganismus\/Rassismus gegen Roma und Sinti &nbsp;zu sensibilisieren und Richtlinien entsprechend anzupassen. Hierzu ist insbesondere eine enge Kooperation mit Selbstorganisationen und anderen relevanten zivilgesellschaftlichen Akteur:innen anzustreben. 6. Beispiele f\u00fcr Antiziganismus\/Rassismus gegen Roma und Sinti in der Alltagskultur 161 Initiativen gegen hate speech und Rassismus in Social Media Die Unabh\u00e4ngige Kommission Antiziganismus empfiehlt \u2026<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 der \u00f6ffentlichen Hand, Stiftungen und Bundesprogrammen, bestehende Initiativen von Roma und Sinti in Social Media materiell und ideell zu f\u00f6rdern und zu st\u00e4rken. Programme, Projekte und Initiativen, die Arbeit gegen Rassismus und hate speech in Social Media f\u00f6rdern, sollten diese Initiativen bei der Vergabe von Preisen, Stipendien und Projektzuschl\u00e4gen st\u00e4rker beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bestehenden Initiativen gegen hate speech und Rassismus in Social Media, sich verst\u00e4rkt auch dem Themenfeld Antiziganismus\/Rassismus gegen Roma und Sinti widmen. Dies bedeutet insbesondere, die eigenen Mitglieder f\u00fcr Antiziganismus\/Rassismus gegen Roma und Sinti zu sensibilisieren und gegen Antiziganismus\/ Rassismus gegen Roma und Sinti innerhalb der eigenen Strukturen vorzugehen. Dabei sollten insbesondere folgende Kompetenzen gest\u00e4rkt werden: das Erkennen von Antiziganismus, die eigenst\u00e4ndige Erfassung antiziganistischer Trends, die Sensibilisierung Dritter f\u00fcr Formen von Antiziganismus und die Beratung und der Schutz von Betroffenen. \u2022 schulischen wie au\u00dferschulischen Bildungseinrichtungen und -institutionen, sich verst\u00e4rkt der medienp\u00e4dagogischen Bildung in Bezug auf das Web 2.0 zu widmen. Entsprechende Inhalte sollten zentral Eingang in die Ausbildung von P\u00e4dagog:innen finden. Gleichzeitig sollten sie in schulische Lehrpl\u00e4ne integriert werden. Dazu geh\u00f6rt in diesem speziellen Fall die Thematisierung des Umgangs mit hate speech im Allgemeinen und Antiziganismus\/Rassismus gegen Roma und Sinti im Besonderen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Institutionen Sozialer Arbeit in Sozialen Medien zu st\u00e4rken und auszuweiten.616 Die aufsuchenden Formen Sozialer Arbeit sind verst\u00e4rkt auch auf die Sozialen Medien anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir haben Genderungen durch die Volksbezeichnung \u201eRoma und Sinti\u201c ersetzt. Zur Begr\u00fcndung:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Es wird auch nicht im Ursprungsbericht \u00fcberall gendergerecht formuliert.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Bericht weist auf die kontroverse Diskussion zur Genderung hin.<\/li>\n\n\n\n<li>Wir m\u00f6chten als Volk wahrgenommen werden. Als Individuen kann uns jeder gerne in unserer Vielfalt kennenlernen.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn es wirklich konsequent um Genderung geht, m\u00fcsste man auch \u201eFranzosen und Franz\u00f6sinnen\u201c als \u201eFemme et Homme\u201c formulieren. Bitte verstehen Sie diese Absurdit\u00e4t.<\/li>\n\n\n\n<li>Wir bevorzugen generell die Verwendung einer geschlechtsneutralen Form in der Sprache des Romanes.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus dem Bericht der Unabh\u00e4ngigen Kommission Antiziganismus mit dem Titel &#8220; Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation.&#8220; Beauftragt durch das Bundesministerium des Inneren, f\u00fcr Bau und Heimat. Forschung Die Unabh\u00e4ngige Kommission Antiziganismus empfiehlt \u2026 \u2022 Universit\u00e4ten, Forschungseinrichtungen und Stiftungen, die in den Anf\u00e4ngen befindliche Forschung zu Antiziganismus\/Rassismus gegen Roma und Sinti &nbsp;in Sozialen Netzwerken deutlich zu intensivieren. 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