Aus dem Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus mit dem Titel “ Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation.“ Beauftragt durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat.
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt …
• die Aus- und Fortbildung für Polizist_ innen speziell zum Erkennen antiziganistischer Straftaten sowie des antiziganistischen Gehalts von Aussagen.
• die Einrichtung und nachhaltige Finanzierung von Beratungsangeboten speziell für Menschen, die Opfer von antiziganistischen Straftaten wurden. Solche Angebote müssen flächendeckend und mit jeweils ausreichenden Kapazitäten gewährleistet sein. Bei der Umsetzung bestehen – je nach Infrastruktur und bereits existierenden Angeboten – Handlungsspielräume; sie sollten vor allem bei Selbstorganisationen angesiedelt werden. Wesentlich ist hierbei eine niedrigschwellige Ausgestaltung der Angebote, um einen einfachen Zugang zu ermöglichen.
• die Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und zivilgesellschaftlichen (Selbst-) Organisationen, mit dem Ziel, antiziganistische Straftaten effektiver zu verfolgen. In diesem Rahmen soll auch darauf geachtet werden, dass die Polizei Opfer und Zeugen_Zeuginnen solcher Straftaten jeweils auf entsprechende Beratungseinrichtungen und -angebote hinweist, die Unterstützung bieten können. Die Zusammenarbeit muss auf Seiten der zivilgesellschaftlichen (Selbst-) Organisationen mit entsprechenden Mitteln (für die erforderlichen Kapazitäten) hinterlegt sein. 10.Defizite bei der polizeilichen und justiziellen Bearbeitung antiziganistisch motivierter Straftaten 335
• dass Informationen zum Opferschutzrecht und -hilfemöglichkeiten in unterschiedlichen Sprachen übersetzt vorliegen und eine möglichst unbürokratische Antragstellung ermöglicht wird. Auch müssen die Anträge schneller bearbeitet werden.
• dass die Behandlungskosten, auch für therapeutische Unterstützung, für Betroffene rassistischer Übergriffe zügig übernommen werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit bzw. dem Aufenthaltsstatus. • eine Untersuchung zum Dunkelfeld antiziganistisch motivierter Kriminalität. Hierzu könnte eine wissenschaftliche Studie durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und ausgeschrieben werden.
• die unabhängige Evaluierung des PMKErfassungssystems inkl. einer Überprüfung der theoretischen Grundlagen. Wissenschaftlich und unabhängig soll geprüft werden, wie das Erfassungssystem mit Blick auf antiziganistische Straftaten in der Ermittlungspraxis angewendet wird.
• keine Verwendung der Begriffe „Fremdenfeindlichkeit“ und „Ausländerfeindlichkeit“ in Anklageschriften und Urteilen. Als scheinbarer Ersatz für den Begriff „Rassismus“ relativieren sie die gesellschaftliche Dimension von Rassismus und verwischen historische Kontinuitäten.
• sicherzustellen, dass Anklageschriften und Urteile bei Bedarf für die Geschädigten übersetzt werden.
• den Einsatz von qualifiziertem Dolmetscherinnen in Strafverfahren. • dass Urteile, in denen Rassismus klar benannt wird, in Datenbanken zugänglich gemacht werden. Wenn in Urteilen Rassismus klar benannt wird, kann das einen positiven Effekt haben. Die Justizministerien der Länder und des Bundes sollen dafür eine eigene Datenbank zur Verfügung stellen und die Gerichte anweisen, Urteile zu veröffentlichen, in denen es um Fälle von Rassismus geht.
• die Fortbildung für Staatsanwälte_ Staatsanwältinnen und für Richter_ innen speziell zum Erkennen antiziganistischer Straftaten sowie des antiziganistischen Gehalts von Aussagen.
• die qualifizierte Aufnahme des Themenfelds Rassismus und damit auch des Antiziganismus in die Fortbildung des weiteren, bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten tätigen Personals.
• die qualifizierte Aufnahme des Themenfelds Rassismus und damit auch des Antiziganismus in die allgemeine juristische Ausbildung.
Wir haben Genderungen durch die Volksbezeichnung „Roma und Sinti“ ersetzt. Zur Begründung:
- Es wird auch nicht im Ursprungsbericht überall gendergerecht formuliert.
- Der Bericht weist auf die kontroverse Diskussion zur Genderung hin.
- Wir möchten als Volk wahrgenommen werden. Als Individuen kann uns jeder gerne in unserer Vielfalt kennenlernen.
- Wenn es wirklich konsequent um Genderung geht, müsste man auch „Franzosen und Französinnen“ als „Femme et Homme“ formulieren. Bitte verstehen Sie diese Absurdität.
- Wir bevorzugen generell die Verwendung einer geschlechtsneutralen Form in der Sprache des Romanes.